Die Ausbildung
Das System
Der Förderkreis des Schönebecker Jugend-Blasorchesters hat ein eigenes Ausbildungssystem mit besonderer Struktur und eigenen Instrumentallehrern entwickelt. In einzelnen Fällen wird die Ausbildung auch durch Fachlehrer der Folkwang Musikschule Essen erteilt.
Eine kontinuierliche hohe Qualität ist der wichtigste Anspruch der Nachwuchsausbildung beim SJB.
Instrumente können zu Ausbildungsbeginn beim Förderkreis geliehen werden.
Die Ausbildung im Detail
Stufe 1
Nach eingehender Information über den Ausbildungsgang werden die Mädchen und Jungen offiziell beim Vorstand des Förderkreises gemeldet und registriert. Nach Ablauf des ersten Jahres Einzelunterricht sprechen die Ausbildungslehrer eine Empfehlung für die erste Stufe des Nachwuchsorchesters aus. Die Dauer der Zugehörigkeit hängt von der individuellen Leistungsentwicklung ab.
Stufe 2
Schülerinnen und Schüler werden auf Empfehlung der Instrumentallehrer und in Absprache mit den musikalischen Leitern von SJB und sjb in die Stufe 2 aufgenommen. Sie nehmen über den Einzelunterricht an ihrem Instrument hinaus an den Proben des sjb teil. Im sjb lernen die Schülerinnen und Schüler die Standardliteratur. Die Teilnahme am Ensemble-Unterricht wird empfohlen. Die Dauer der Zugehörigkeit zur Stufe 2 richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsstand.
Stufe 3
Je nach Leistungsstand werden die Schülerinnen und Schüler der Stufe 2 im Regelfall zur D1 Prüfung angemeldet. Nach bestandener Prüfung erreichen sie die Stufe 3. Sie musizieren weiterhin im Nachwuchsorchester, verpflichten sich aber, zusätzlich an den Registerproben und den Gesamtproben des großen SJB teilzunehmen. Darüber hinaus können sie bei Bedarf nach Maßgabe des musikalischen Leiters auch schon bei SJB-Veranstaltungen (z. B. an Konzerten und Probenwochenenden) mitwirken. Die Teilnahme am Ensemble-Unterricht ist ebenfalls verpflichtend. In Stufe 3 setzt die finanzielle Förderung durch den Förderkreis ein. Die Zugehörigkeit zur Stufe 3 dauert mindestens ein Jahr. In Ausnahmefällen kann sie um ein Jahr verlängert werden.
Stufe 4
Schülerinnen und Schüler absolvieren nach ihrer Zugehörigkeit zur Stufe 3 im Regelfall die D2 Prüfung. Nach bestandener Prüfung nehmen sie verpflichtend an Konzerten, Proben, Probenwochenenden und Konzertreisen des SJB und an Register- und Ensembleproben teil. Damit gehören sie offiziell dem SJB an. Die Zugehörigkeit wird durch das Verleihen der Orchesternadel nach etwa einem Jahr bekräftigt.
Die Förderung
Die Förderung durch den Förderkreis ist grundsätzlich auf drei Jahre angelegt. Sie läuft damit noch ein Jahr nach der Aufnahme ins Orchester weiter. In begründeten Ausnahmefällen kann die Dauer der Förderung auf Vorschlag des musikalischen Leiters oder auf Antrag der Eltern verlängert werden. Die Aufnahme ins Orchester bedeutet nicht das Ende der Ausbildung. Hier müssen in jedem Einzelfall klare Absprachen zwischen den Verantwortlichen getroffen werden.